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AGB’s 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Angebote der Jenny Projektmanagement und Marketing sowie für Verträge zwischen der Jenny Projektmanagement und Marketing und ihren Auftraggebern (Kunden), sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer Vertragsurkunde auf diese AGB verwiesen wird. Sie bilden einen integralen Bestandteil der Verträge und Angebote. Bei Widersprüchen gehen die Bestimmungen im Vertragstext diesen AGB vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Form

Alle Vereinbarungen (inkl. nachträgliche Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen) der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform gleichgestellt sind andere Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen (Telefax, E-Mail).

3. Gültigkeit von Offerten

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 60 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

4. Leistungen Jenny Projektmanagement und Marketing

4.1. Im Allgemeinen

Die Jenny Projektmanagement und Marketing verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Auftragserfüllung. Sie informiert den Kunden regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt ihm schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können. Dem Kunden steht jederzeit ein Auskunftsrecht über alle Teile des Auftrags zu.

4.2. MitarbeiterInnen

Die Jenny Projektmanagement und Marketing setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein. Personen, die in das Erbringen der Dienstleistungen der Jenny Projektmanagement und Marketing involviert sind, bilden das Projektteam. Werden in der Vereinbarung im Hinblick auf das Erbringen der Dienstleistungen Personen namentlich benannt, sorgt die Jenny Projektmanagement und Marketing dafür, dass diese so weit als möglich einbezogen werden. Die Jenny Projektmanagement und Marketing ist berechtigt, diese Personen durch andere MitarbeiterInnen mit gleichwertigen Fähigkeiten zu ersetzen.

4.3. Fristen

Die Einhaltung der vereinbarten Frist durch die Jenny Projektmanagement und Marketing setzt die termingerechte Erfüllung aller Leistungen des Kunden voraus, insbesondere die Zustellung der notwendigen Unterlagen.

5. Leistungen des Kunden

Der Kunde stellt der Jenny Projektmanagement und Marketing zeitgerecht und ohne besondere Aufforderung alle für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die Jenny Projektmanagement und Marketing geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und die darin enthaltenen Informationen korrekt sind. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist die Jenny Projektmanagement und Marketing nicht verpflichtet, diese Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf allfällige Widersprüche zu überprüfen.

6. Verwendung der Arbeitsergebnisse

Die Arbeitsergebnisse sind ausschliesslich für den Gebrauch und zur allgemeinen Information des Kunden bestimmt und dürfen ohne gegenteilige Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen als im Auftrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

7. Abtretungs-/Übertragungsverbot

Weder der Kunde noch die Jenny Projektmanagement und Marketing können die Rechte aus der Vereinbarung ohne Zustimmung der Gegenpartei an einen Dritten abtreten und/oder die Vereinbarung auf einen Dritten übertragen. Wird die Vereinbarung oder die Honorarverpflichtung mit Zustimmung aller Beteiligten vom Kunden auf einen Dritten übertragen, so haftet der Kunde gegenüber der Jenny Projektmanagement und Marketing zusätzlich für sämtliche bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Vergütung von Dritten selbständig, solidarisch und unbeschränkt.

8. Prüfungs- und Rügepflicht des Kunden

Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und innert 60 Tagen seit deren Erhalt allfällige Beanstandungen der Jenny Projektmanagement und Marketing schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Auftragsergebnisse als genehmigt.

Im Falle einer berechtigten Rüge bessert die Jenny Projektmanagement und Marketing, sofern angemessen und zweckmässig, das Arbeitsergebnis auf eigene Kosten nach.

9. Zusatzleistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und die mit der Wahrung der Interessen des Kunden und sorgfältiger Auftragserfüllung zusammenhängen, sind durch den Auftraggeber zusätzlich zu bezahlen. Die Jenny Projektmanagement und Marketing informiert den Kunden umgehend über den erweiterten Leistungsumfang und die dadurch anfallenden Kosten.

10. Honorar

10.1. Verfall/Verzug

Mit ungenutztem Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet der Jenny Projektmanagement und Marketing nebst dem Rechnungsbetrag den gesetzlichen Verzugszins.

10.2. Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von der Jenny Projektmanagement und Marketing schriftlich und ausdrücklich anerkannt oder in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden.

10.3. Mehrwertsteuer

Sollte für unsere Leistungen irrtümlicherweise keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt worden sein, obwohl die Leistungen gemäss Schweizer Mehrwertsteuergesetz beziehungsweise unterschiedlicher Interpretation der Eidgenössischen Steuerverwaltung der Mehrwertsteuer unterliegen, so behält sich Jenny Projektmanagement und Marketing das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachträglich zu fakturieren.

11. Haftungsbegrenzungen

11.1. Beratung

Im Rahmen des Beratungsauftrags werden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, welche die durch den Auftraggeber zu ergreifenden Massnahmen beinhalten. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Massnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschliesslich beim Auftraggeber.

11.2. Bewertung

Die Berichte und insbesondere die darin enthaltenen Prognosen werden von der Jenny Projektmanagement und Marketing im Rahmen des Auftrages unter Berücksichtigung geltender Berufsnormen nach bestem Wissen sorgfältig erarbeitet und verfasst. Obwohl die Jenny Projektmanagement und Marketing die Daten sorgfältig aufbereitet, kann sie für ihre Korrektheit nicht garantieren. Bei den Daten handelt es sich um Schätzungen, die systembedingt eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Aus diesem Grund kann der Auftraggeber keine Haftungs- oder Schadenersatzleistungen aus den gelieferten Daten ableiten.

11.3. Haftungsausschlüsse

Die Jenny Projektmanagement und Marketing haftet nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen.

11.4. Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Jenny Projektmanagement und Marketing wird insgesamt begrenzt auf die Höhe des nach Massgabe der Vereinbarung geschuldeten Honorars. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer.

12. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, keine MitarbeiterInnen der Jenny Projektmanagement und Marketing in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben. Dieses Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen der Jenny Projektmanagement und Marketing und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Für den Fall einer Verletzung dieses Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht vom Abwerbeverbot. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.

13. Diskretion und Geheimhaltung

13.1. Vertraulichkeit

Die Jenny Projektmanagement und Marketing verpflichtet sich und damit auch ihre MitarbeiterInnen sowie beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Daten, Informationen, Dokumente und Unterlagen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über den Kunden oder über dessen Geschäftsbeziehungen erfahren hat und die zur Geheimsphäre des Kunden gehören und weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, streng vertraulich zu behandeln und ohne das Einverständnis des Kunden nicht Dritten zugänglich zu machen.

13.2. Datengrundlagen

Im Weiteren ist die Jenny Projektmanagement und Marketing darauf angewiesen und behält sich vor, die im Rahmen des Auftrages vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten für eigene Zwecke frei zu verwenden, sofern für Dritte keine Rückschlüsse auf den Kunden oder seine Vertragspartner möglich sind.

13.3. Referenz

Der Kunde räumt Jenny Projektmanagement und Marketing das Recht ein, den Kunden in die Jenny Projektmanagement und Marketing Referenzlisten aufzunehmen und den Kunden als Referenz zu benennen (einfaches Nutzungsrecht am Firmennamen und -logo des Kunden). Der Kunde kann dieses Recht jederzeit gegenüber Jenny Projektmanagement und Marketing widerrufen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der zwischen dem Kunden und der Jenny Projektmanagement und Marketing abgeschlossenen Vereinbarung unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Stattdessen ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Parteien in guten Treuen gewählt hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäss.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Angebote der Jenny Projektmanagement und Marketing sowie Vereinbarungen zwischen der Jenny Projektmanagement und Marketing und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts).

Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Jenny Projektmanagement und Marketing gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Glarus.

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